
EU-Omnibuspaket: Deregulierung oder Entbürokratisierung?
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Die EU-Kommission hat umfangreiche Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Rund 80% der Unternehmen sollen aus dem Anwendungsbereich genommen werden.
1. CSRD
Die CSRD soll nur noch für Unternehmen gelten mit:
- mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
- mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
- eine Bilanzsumme von 25 Mio. EUR.
Die verbliebenen Verpflichteten, die in den Berichtsjahren 2026 und 2027 berichtspflichtig geworden wären (sogenannte zweite und dritte Welle), müssen dies nun erst ab 2028 tun. Ebenso soll der Anwendungsbereich der CSDDD auf dieses Anwendungsdatum 2028 vereinheitlicht werden.
Die Kommission arbeitet an einem freiwilligen Berichtsstandards für die Unternehmen, die nun aus dem Anwendungsbereich der CSRD fallen, der deutliche geringere Anforderungen an die freiwillig berichtenden Unternehmen umfassen soll. Die Kommission wird sich hier an den bereits von der EFRAG entwickelten Standards für KMU (VSME) orientieren. CSRD-Berichtspflichtige können von Nicht-CSRD-Berichtspflichtigen in der Lieferkette keine über die freiwilligen Berichtsstandards hinausgehenden Informationen verlangen (Verringerung des sog. trickle-down-Effekts).
Die Kommission plant ferner den delegierten Rechtsakt zur Festlegung der ESRS zu überarbeiten, um auch hier die Anzahl der Datenpunkte massiv zu reduzieren und bessere Kohärenz zu anderen Rechtsvorschriften zu schaffen. Im gleichen Zuge sind die Streichung von sektorspezifischen Standards, sowie des Standards für angemessene Sicherheit vorgesehen.
An allen weiteren inhaltlichen Bestandteilen der CSRD, insbesondere der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, hält die Kommission fest.

2. CSDDD
Die Vereinfachungen der CSDDD fokussieren darauf, nicht mehr die gesamte Lieferkette, sondern nur die direkten Geschäftspartner zu bewerten. Solche Geschäftspartner, die KMU oder mid cap (unter 500 Mitarbeitende) sind, sollen durch die freiwillige Erfüllung der CSRD-Vorgaben (VSME-Standards, s.o.) ebenso vom trickle-down-Effekt befreit sein. Ferner sehen die Vorschläge auch die Streichung der zivilrechtlichen Haftung vor.
3. Taxonomie
CSRD-Berichtspflichtige sollen erst ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Umsatz verpflichtet sein, nach der Taxonomie zu berichten. Unter diesen Schwellenwerten sollen Unternehmen nur noch freiwillig berichten dürfen. Zudem soll die Bewertung der Wirtschaftsaktivität nur noch dann für die Bewertung nach der EU-Taxonomie relevant sein, wenn sie mehr als 10% des Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmacht.
4. Green Asset Ratio
Finanzinstitute sollen bei ihrer Risikobetrachtung durch die Ermittlung ihrer Green Asset Ratio solche Unternehmen aus dem Nenner nehmen dürfen, die nicht mehr in den vorgeschlagenen künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen.

Die Kritik:
Die Kritik lässt nicht lange auf sich warten. Bereits im Vorfeld haben viele Multiplikatoren die Vorschläge als echte Deregulierung skizziert, die die Ambitionen des Green Deals endgültig begraben. Haben sie Recht? Vielleicht, aber sie verkennen die politischen Zusammenhänge: Sicher wäre es besser gewesen, die Vorschriften der CSRD materiell proportionaler auszugestalten, mehr Guidance zu geben und die Übergangsvorschriften zu strecken. An noch weitreichendere inhaltliche Änderungsvorschläge würde sich aber ein langwieriger politischer Prozess anschließen, dessen Ausgang mit immer weiter nach rechts rückenden EU-Mitgliedsstaaten vollkommen ungewiss wäre. Dieses Wagnis wäre politisch nicht opportun.
Unsere Einschätzung:
Die Entlastung des Mittelstandes von unnötiger Bürokratie ist ein dringend notwendiger Schritt. Haken dran! Aber was ist unnötig, was bleibt wichtig? Gerade die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als herausfordernd empfunden. Die Vorschläge enthalten Chancen, aber auch Risiken, die jetzt noch besser ausbalanciert werden müssen:
- Chance: Nur klimaneutrale Geschäftsmodelle sind zukunftsfähig!
Die Klimaziele der EU und Deutschlands bleiben gleich. Steigende CO2-Preise und der internationale Wettbewerb stellen in absehbarer Zeit jedes Geschäftsmodell auf den Prüfstand. Nun gewonnene Mittel und Zeitaufwände aus der reduzierten Berichtspflicht sollten in Transformationsinitiativen investiert werden, die die Unternehmen überhaupt zukunftsfähig machen. Gezielte gesetzgeberische Anreize, wie der heute vorgestellte 100 Mrd. schwere European Clean Industrial Act, können diesen Prozess aktiv unterstützen. - Risiko: Kapitalmarktfähigkeit des Mittelstandes
Die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte auch den „mittleren“ Mittelstand kapitalmarktfähiger machen. Für die Transformation des Geschäftsmodells wird es weiterhin massiv auf Investitionen und Fremdfinanzierung ankommen. Fehlende Transparenz und Einheitlichkeit in der Berichterstattung wird Investments und Finanzierung nur erschweren. Wer ehrgeizige Ziele hat, sollte diese auch vergleichbar berichten. Die Regulatorik sollte dies auf freiwilliger Basis fördern. - Chance: Freiwillig mehr machen!
Fixe Schwellenwerte sind nur auf dem Papier ein-eindeutig, aber nicht in der Unternehmensrealität. Unternehmen, deren Umsatz- und Mitarbeiterzahlen um die Schwellenwerte herum schwanken oder solche, die wachsen, sollten sich von vornherein freiwillig für eine vergleichbare und transparente Berichterstattung entscheiden. Das gilt auch für Unternehmen, deren Geschäftsmodell stark von Zulieferung an berichtspflichtige Großunternehmen abhängig ist – hier bringt eine freiwillige Berichterstattung klare Vorteile bzgl. „Preferred Supplier“ Status.

Wie können wir helfen?
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- Bereits getätigte Investitionen müssen nicht umsonst gewesen sein. Inhaltliche Erkenntnisse aus den Berichtsanforderungen, bspw. aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, können strategisch nützlich sein. Sie liefern Anhaltspunkte, wo und wodurch Geschäftsmodelle kurz- mittel und langfristig effizienter (Kosten sparen!), umsatzstärker (neue „Green Growth“ Umsätze!) und resilienter gestaltet werden können. So wird bereits gewonnenes Wissen über Risiken und Chancen des Geschäftsmodells nutzbar gemacht.
- Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige: Geschäftsstrategie und Transformations-Roadmap zu entwickeln und umzusetzen! Mit unserer Zukunftsfähigkeitsanalyse verschaffen wir Ihnen ein transparentes und vergleichbares Bild über Ihr Unternehmen, welche Herausforderungen es in den nächsten 5-15 Jahren meistern sollte und welche Transformationsthemen und -schritte konkret in die Zukunft führen.
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